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... Wir sind für Sie rund um die Uhr da!

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... und das bieten wir Ihnen garantiert

Leistungen der medizinischen Versorgung und Behandlungspflege

Die Behandlungspflege nach Sozialgesetzbuch 5 (SGB V) umfasst ausschließlich medizinische Leistungen, wie beispielsweise Medikamente herrichten / verabreichen, an- und ausziehen von Kompressionsstrümpfen, Blutzucker messen, Insulininjektionen sowie allgemeine Injektionen.
Dies wird von examinierten Pflegekräften bei einem pflegebedürftigen Patienten zu Hause auf der Basis einer ärztlichen Verordnung durchgeführt.

Beratung und Durchführung der Grundpflege

Die Grundpflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung für pflegebedürftige Menschen. Dazu gehören Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Vorbeugung (Prophylaxe).

Häusliche Betreuung / Hauswirtschaftliche Versorgung

Bei der häuslichen Betreuung und der hauswirtschaftlichen Versorgung handelt es sich einerseits um Tätigkeiten wie z.B. waschen und bügeln, Reinigungstätigkeiten, Mahlzeiten zubereiten oder allgemein für ein gutes und angenehmes Raumklima zu sorgen.
Andererseits heißt es auch Tätigkeiten zur Lebensführung zu übernehmen. Darunter versteht man unter anderem Begleitung bei diversen Aktivitäten, Organisation und Strukturieren des täglichen Alltags aber auch Gesellschaft leisten und Gespräche / Konversation führen, was man selbstverständlich mit einem schönen Spaziergang an der frischen Luft verbinden kann.

Beratungseinsatz in der häuslichen Pflege nach § 37 SGB XI Abs. 3

- Der Beratungseinsatz ist für Pflegegeldempfänger verpflichtend. -
Die Beratungseinsätze nach § 37 SGB XI Absatz 3 sollen zum einen den Pflegebedürftigen schützen und zum anderen die Pflegeperson unterstützen. Die Pflegekasse möchte sichergehen, dass die Qualität der Pflege gesichert ist und der Pflegebedürftige optimal versorgt und nicht vernachlässigt wird. Über einen Beratungseinsatz kann auch auf eventuelle Pflegefehler aufmerksam gemacht und diese behoben werden.
Gerne führen wir den Beratungseinsatz kostenlos bei Ihnen oder Ihren Angehörigen durch.

Hilfe und Unterstützung bei Arbeiten mit Kassen und Ämtern

Gerne unterstützen wir Sie bei Besuchen und dem Ausfüllen von Formularen bei Kassen und Ämtern. Hierbei sind beispielsweise Anträge auf Pflegegrade (ehemalige Pflegestufen), das Ausfüllen ärztlicher Verordnungen und Hilfestellung bei offenen Fragen gemeint.

Wir sind Vertragspartner aller Pflege- und Krankenkassen

Aufgrund des abgeschlossen Pflegevertrages sind wir dazu berechtigt sowohl mit allen Krankenkassen wie auch mit allen Pflegekassen abzurechnen.
Die Möglichkeit mit dem Sozialamt abzurechnen ist selbstverständlich auch gegeben.

Unsere Dienstleistungen bekommen Sie von uns rund um die Uhr!

Selbstverständlich sind wir rund um die Uhr unter unseren Kontaktdaten für Sie erreichbar. Denn wir bieten für Notfälle einen telefonischen Bereitschaftsdienst für Sie an.